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Foto: Robert Davies/Shutterstock

Neurologie und Ästhetik –
Kasuistik einer Behandlung mit Botulinum

Botulinum ist aus der Ästhetischen Medizin nicht mehr wegzudenken. Die Reduktion der mimischen Bewegung in ästhetischen Grenzen wirkt faltenprotektiv und -reduzierend.

Im vorgestellten Fall wird über eine Patientin mit neurologischer Symptomatik berichtet, welche mit BTX behandelt wurde/wird.

Die zum Zeitpunkt des Krankheitsbeginns 47-jährige Patientin bemerkte im Jahre 2011 Augenschwellungen, Rückenschmerzen und ein Anschwellen der Ohrspeicheldrüse rechts. Innerhalb einer Woche kam es zu einer rapiden Verschlechterung des Allgemeinbefindens, sodass eine stationäre Aufnahme und eine umfang-reiche Diagnostik erfolgten. Interdisziplinär wurde die Diagnose einer Sarkoidose Grad II gestellt, welche sich auch in der Ohrspeicheldrüse manifestierte. Durch die starke Anschwellung derselben über zehn Tage kam es zu einer Quetschung des Nervus facialis mit halbseitiger Lähmung der Gesichtsmuskulatur.

Unter rheumatologisch-internistischer Therapie mit Prednisolon über mehrere Jahre kam es zu einer Verbesserung des Allgemeinzustandes der Patientin, die Facialislähmung aber blieb im Rahmen eines Heerfordt-Syndroms. Dies ist eine seltene Manifestation der Sarkoidose mit Befall der Parotiden und fakultativer Fazialisparese sowie Befall der Augen in Form der Uveitis und Fieber. Das Manifestationsalter liegt typischerweise zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr mit Bevorzugung weiblicher Patienten. Die Patientin konnte sich mit der entstellenden Asymmetrie im Gesicht nicht abfinden und kontaktierte uns 2013 für eine ästhetische Korrektur.

Es erfolgten drei Mal jährlich Miniinjektionen (je drei bis fünf EH), verteilt auf die mimisch hyperaktive Gesichtshälfte. So kam es zwar zu einem insgesamt etwas hypomimischen Ausdruck, welcher aber der Gesamterscheinung der Patientin durch die wiederhergestellte Symmetrie ein gleichmäßiges Gesichtsbild brachte.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten nach Antrag im Rahmen einer Einzelfallentscheidung (Botox ist zugelassen für Blepharospasmus, hemifazialen Spasmus und koexistierende fokale Dystonien).

Durch die regelmäßige Anwendung der muskelrelaxierenden Substanz Botulinum wurde bei unserer Patientin ein ebenmäßiges ansprechendes Äußeres wiederhergestellt, was die Frau auch seelisch sehr entlastet und alltagsunauffällig mit ihrer Erkrankung leben lässt.


Denkanstoß
Das Interesse der Autorin soll ein Denkanstoß an neurologisch tätige Kollegen sein, nicht nur die körperlichen Symptome der Patienten zu behandeln, sondern auch ihr Augenmerk auf die Stigmatisierung der Patienten durch
verzerrte Gesichtszüge zu richten. Patienten mit Facialisparese leiden oft sehr unter ihrer gestörten, seitendifferenten Mimik. Mithilfe von Botulinum (z. B. Botox) kann eine angepasste Entspannung der hyperaktiven gesunden Seite erreicht werden und eine deutliche Verbesserung der Gesichtsharmonie, was den sozialen Umgang mit den Mitmenschen und die persönliche Lebensstimmung deutlich verbessern kann.

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TEXT VON

Dr. med. Marion Krakor

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