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Foto: Pixel-Shot/stock.adobe

Lipödem - Hoffnung für betroffene Frauen

Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. März 2021: In Deutschland sind rund 3,8 Millionen erkrankte Frauen betroffen.

„Krankenhäusern ist es nun deutlich einfacher möglich, das Lipödem mit einer Fettabsaugung zu behandeln“, fasst Prof. Dr. Dr. Lukas Prantl, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) erleichtert das Urteil des Bundessozialgerichts zusammen. „Für die rund 3,8 Millionen in Deutschland betroffenen Frauen wird es mit gesicherter Diagnose so leichter, Fettabsaugungen und damit die einzige ursächliche Behandlung dieser Erkrankung von ihren Krankenkassen finanziert zu bekommen“, hofft der Plastische und Ästhetische Chirurg. Genaueres wisse man erst, wenn die Urteilsbegründung vorliege.

Bundessozialgericht ermöglicht Forschung
Nachdem das Bundessozialgericht noch 2018 entschied, dass die Krankenkassen die Kosten einer Liposuktion beim Lipödem in der Regel nicht tragen müssen, auch wenn diese „das Potenzial einer Behandlungsalternative habe“, rückte es am 25. März 2021 unter dem Vorsitz seines neuen Präsidenten Peter Schlegel von dieser Auffassung ab. Er verwies auf eine 2015 in das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz eingefügte Ergänzung. Diese ermöglicht Krankenhäusern im
Einzelfall auch „individuelle Heilversuche“ außerhalb einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verabschiedeten Erprobungsrichtlinie, sofern die Methode „das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet“.
Die BSG-Richter nannten drei Voraussetzungen:
– Es muss „eine schwerwiegende, die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung“ vorliegen.
– Es darf „keine andere Standardbehandlung verfügbar“ sein.
– Es muss nach den einschlägigen Vorgaben des G-BA „die Annahme des Potenzials einer erforderlichen Behandlungsalternative“ gerechtfertigt sein.

Fachgesellschaften schaffen Evidenz und Transparenz
„Ich gehe davon aus, dass alle drei Faktoren für die Liposuktion beim Lipödem greifen“, betont Dr. Mojtaba Ghods, Leiter der AG Lipödem der DGPRÄC. „Das ermöglicht es uns, auch weiterhin Erfahrungen in Diagnostik und Therapie des Lipödems zu gewinnen, auszuwerten und zu publizieren“, freut sich Dr. Ghods, der bereits seit knapp zwanzig Jahren zu dem Krankheitsbild arbeitet und forscht. „An der Wirksamkeit der Methode habe ich keinerlei Zweifel, trotzdem ist es notwendig, hier noch mehr Evidenz zu schaffen und vor allen Dingen für die Diagnose feststehende Parameter zu entwickeln, auf deren Basis dann angemessene Therapieentscheidungen getroffen werden können“, erläutert der Plastische und Ästhetische Chirurg und weist abschließend auf Informationen zum Thema Lipödem auf der Website der DGPRÄC sowie die dort hinterlegte Arztsuche hin, in der nun auch eine Suche nach dem Behandlungsschwerpunkt Lipödem möglich ist.

Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) / Luisenstraße 58-59 – 10117 Berlin / www.dgpraec.de

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