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Körperverletzung mit Todesfolge

Nach dem Tod zweier Patientinnen nach Schönheitsoperationen muss ein Arzt aus Düsseldorf ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe teilte am 11. Januar 2023 mit, dass die Verurteilung durch das Düsseldorfer Landgericht rechtskräftig sei.

Das Düsseldorfer Landgericht hatte den Arzt im November 2021 wegen zweifacher Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. (Az. 3 StR 162/22)

Außerdem darf er vier Jahre lang keine chirurgischen Eingriffe vornehmen und auch nicht dabei assistieren. Wie das Landgericht feststellte, nahm der Arzt – ein Internist – in den Jahren 2018 und 2019 bei den beiden Frauen sogenannte Eigenfetttransfers vor. Dabei wird Körperfett an einer Stelle abgesaugt und in einen anderen Körperteil gespritzt, zum Beispiel den Hintern. Medizinisch notwendig waren die Operationen nicht, sie dienten kosmetischen Zwecken.

Die Frauen, eine 20- und eine 42-Jährige, starben in Folge der Eingriffe an Kreislaufversagen. Der Arzt habe sie zuvor nicht ausreichend über die Risiken der Behandlung aufgeklärt, urteilte das Landgericht. Gegen das Urteil aus Düsseldorf zog der Arzt vor den Bundesgerichtshof, seine Revision hatte nun aber überwiegend keinen Erfolg. Nur die Einziehung eines Geldbetrags wurde zurückgenommen, weil der Arzt keinen Tatertrag erlangt habe.

Quelle: www.medinlive.at

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