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Foto: © VALUA STUDIO

Botulinumtoxin bei Minderjährigen?

Statement von Dr. Lutz Kleinschmidt, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) zum Verbot von Botulinumtoxin bei Minderjährigen in Großbritannien.

Dr. Lutz Kleinschmidt, Mitglied des Vorstandes der DGÄPC und Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie mit eigener Klinik, der Parkklinik Schloss Bensberg in Bergisch Gladbach, erklärt dazu:

„Wir Fachärztinnen und Fachärzte von der DGÄPC begrüßen das seit Anfang Oktober in Großbritannien geltende Verbot für den Einsatz von Botulinumtoxin, umgangssprachlich Botox genannt, bei Minderjährigen. In Deutschland ist die Anwendung von Botox bei minderjährigen Patientinnen und Patienten nicht verboten.

Es gilt ein sogenanntes selbst auferlegtes Verbot in Fachkreisen, weshalb Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische Chirurgie eine derartige Behandlung ablehnen würden. Unseriöse Anbieter halten sich aber eventuell nicht an die Selbstregulierung und behandeln dennoch eine ganz junge und unter Umständen noch leicht beeinflussbare Zielgruppe. 

Dass in Deutschland ein mit Großbritannien vergleichbares Verbot fehlt, halten wir, die Fachärzte und Fachärztinnen der DGÄPC, für problematisch.

Gefährliche Entwicklung: Selbstinjektionen von Hyaluron durch Laien

Mit Sorge beobachten wir auch die zunehmende Entwicklung, dass Selbstinjektionen von Hyaluron durch Laien auf Social Media gezeigt werden. Diese sogenannten DIY-Schönheitsbehandlungen sind gefährlich und nur möglich, weil eine Regulierung des Hyaluron-Produkts fehlt.

Basierend auf unseren beruflichen Erfahrungen sehen wir die Notwendigkeit, striktere Bedingungen zum Schutz von minderjährigen Patientinnen und Patienten zu schaffen. Durch bildbearbeitete Fotos auf Social Media haben einige ganz junge Menschen einen völlig falschen Eindruck von natürlichen, altersgerechten Gesichtern.

Fachärztinnen und Fachärzte der DGÄPC sehen sich in der Pflicht, minderjährige Patienten vor verfrühten und damit unnötigen ästhetischen Behandlungen zu schützen. Jede ästhetisch-plastische Behandlung, auch minimalinvasive sind ernstzunehmende medizinische Eingriffe. Ohne fachärztliche diagnostische Bewertung und Beratung kann durchaus ein gesundheitliches Risiko bestehen.“ 

Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie e.V. (DGÄPC) / Münzstraße 18 – 10178 Berlin / www.dgaepc.de

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